Interner Bereich

Hier finden Sie Ihren
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger


Schornsteinfegerinnung Südniedersachsen
Schornsteinfeger-Innung@t-online.de 05181 - 2869510
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Stellenanzeige

Die Aufgaben des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - sind, die Interessen des Schornsteinfegerhandwerks wahrzunehmen, die angeschlossenen Mitgliedsverbände und Mitgliedsinnungen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen, Kontakte zur Behörden und Ministerien, zu Marktpartnern und Verbänden zu pflegen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten; die interessierte Öffentlichkeit zu informieren, im Bereich der Feuersicherheit, des Umweltschutzes, der Energieeinsparung, der Lüftungstechnik, der Konstruktion von Feuerungsanlagen, Kehr-, Überprüfungs-, Reinigungs-, und Messgeräten zu beraten und zu informieren; bei der Erstellung von Normen auf nationaler und internationaler Ebene mitzuwirken und sich an Zertifizierungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen zu beteiligen.

 

 

Die Abt. Technik im ZIV sucht zum 01. Juli 2018 einen

 

 

Ingenieur (m/w) Diplom / Master / Bachelor

für Versorgungstechnik / Verfahrens- oder Umweltschutztechnik

 

als Technischer Berater (m/w)

Spendenübergabe Glückstour

Spendenübergabe an das Elternhaus für krebskranke Kinder





Schornsteinfeger spenden zum wiederholten Male 5000 Euro an das Göttinger Elternhaus für krebskranke Kinder.
 
 
Der im Jahr 2005 gegründete Verein
„Schornsteinfeger helfen krebskranken Kindern“
veranstaltet einmal jährlich eine „Glückstour“ um Spenden zu sammeln.
Die hierbei gesammelten Spenden kommen in vollen Umfang der Hilfe für krebskranke Kinder zu Gute.
Im Jahr 2013 wurden auf diesem Wege 125.000 Euro Bundesweit an verschiedene Einrichtungen verteilt.
 
Wir danken den vielen Spendern der Glückstour 2013 und freuen uns auf einen regen Zuspruch.
 
Wenn Sie mehr erfahren oder auch fördern möchten schauen Sie im Internet unter
www.glueckstour.de
 

Heizkostenentwicklung in Deutschland

Pellets - eine sinnvolle Alternative!

Die Energiepreise sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Viele Nutzer von konventionellen Öl- u. Gasfeuerstätten fragen sich wie weit sich die Preisspirale noch nach oben drehen kann.
 
Alternativ zu den fossilen Brennstoffen bieten sich Stückholz und vor allem Holzpellets an. Gegen der weitläufigen Meinung vieler Verbraucher sind die Preise, gerade für Holzpellets sehr stabil - auf niedrigem Niveau geblieben.
 
Vergleichen wir die Enrwicklung der Öl- und Gaspreise einmal:
 
Eine Kilowattstunde Öl kostete 2012 ca. 8,24 Eurocent.
Eine Kilowattstunde Gas kostete 2012 ca. 6,81 Eurocent.
Eine Kilowattstunde Pellets kostete 2012 5,23 Eurocent.
 
Der Preisvorteil von Holzpellets gegenüber Heizöl EL liegt somit  bei ca. 36%.
 
Ein guter Grund zu überlegen ob es nicht möglich ist, in den Räumen die am meisten Energie benötigen einen Pelletofen anzuschliessen. Voraussetzung dafür ist ein geeigneter Schornstein. Pelletöfen funktionieren heute vollautomatisch und umweltfreundlich.
 
 

Schornsteinfegerhandwerksgesetz - das ist neu!

Das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz ist am 29.11.2008 in Kraft getreten. Die wichtigsten Veränderungen lesen Sie bitte in dem Artikel.

Kundeninformation


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

heute möchte ich Sie über das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz informieren, das nach einer langen Diskussion am 29.11. 2008 in Kraft getreten ist. Das bewährte bisherige Schornsteinfegergesetz musste wegen europäisch rechtlicher Bedenken geändert werden.

Für Sie als Kunde wird sich bis zum Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2012 zunächst wenig ändern. Bis zu diesem Zeitpunkt bestehen also noch die bisherigen gesetzlichen Reglungen, wonach alle Schornsteinfegerarbeiten von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister durchzuführen sind.

Ab dem 01. Januar 2013 befinden sich die Schornsteinfeger im freien Wettbewerb. Damit werden Sie als Hausbesitzerin/Hausbesitzer stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Selbstverständlich steht Ihnen Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister auch dann für die Durchführungen der Kehr- und Überprüfungsarbeiten und den Emissionsmessungen wie gewohnt zur Verfügung.
Es besteht aber ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, einen anderen Schornsteinfegerbetrieb mit der Durchführung dieser Arbeiten zu beauftragen. Dieser Betrieb muss in dem neu zu schaffenden Schornsteinfegerregister eingetragen sein.

Eine Ausnahme regelt der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr unmittelbar. Hiernach dürfen Schornsteinfegerbetriebe aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz bereits in der Übergangszeit vorübergehend und gelegentlich Schornsteinfegerarbeiten durchführen, wenn sie hierfür die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und in dem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführten Schornsteinfegerregister gelistet sind.

Zukünftig wird eine Pflichtaufgabe des zuständigen Bezirksschornsteinfegermisters unter anderem weiter darin bestehen, zu überprüfen, ob die vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten und die Emissionsmessungen fristgemäß durchgeführt werden.

Bereits mit dem Inkrafttreten (29.11.2008) des neuen Gesetzes ist Ihr Bezirkkschornsteinfegermeister verpflichtet, Ihnen bei der Feuerstättenschau einen Feuerstättenbescheid auszustellen, aus dem hervorgeht, welche Arbeiten (Kehrungen, Messungen, Überprüfungen) in welchem Zeitraum und wie oft durchgeführt werden müssen.

Sofern ihr Schornsteinfeger von Ihnen keine andere Nachricht erhält, wird er weiter seinen Verpflichtungen nachkommen und bei Ihnen die nach der Kehr- und Überprüfungsverordnung und der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung an Ihren Feuerungsanlagen vorgeschriebenen Arbeiten durchführen.

Mit dem Inkrafttreten des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ist es ihrem Schornsteinfeger möglich, auch weitere Dienstleistungen anzubieten, die bisher nicht zu den traditionellen Schornsteinfegerarbeiten gehörten.

Auch in Zukunft werden wir weiter bemüht sein, Ihnen mit neutralen Überwachungen und Beratungen behilflich zu sein.

Haben Sie noch weitere Fragen zum neuen Gesetz? Dann rufen Sie die Schornsteinfegerinnung Südniedersachsen Tel.: 05181 280 380, oder Ihren Schornsteinfegermeister gern an!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Schornsteinfeger der
Schornsteinfegerinnung Südniedersachsen

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