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bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger


Schornsteinfegerinnung Südniedersachsen
Schornsteinfeger-Innung@t-online.de 05181 - 2869510
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Feinstaubfilter für Feststoff-Feuerstätten

Das Bundesumweltministerium hat Informationen zum Thema Feinstaubfilter für Feuerstätten für feste Brennstoffe herausgegeben. Bitte informieren Sie sich hier, oder bei Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.

Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten ?
Nur Altgeräte mit hohem Schadstoffausstoß sind betroffen
In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine drohende Zwangsstilllegung beziehungsweise Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handelt.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weist darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch Bundesrat und Bundestag passieren müssen.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand müssen die Eigentümer von Kamin- und Kachelöfen bis Ende 2012 nachweisen, dass ihr Ofen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten kann.
Eine generelle Messpflicht an Kamin- und Kachelöfen durch den Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen.
Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten Typenprüfung unterzogen wurden - also 40 Jahre und älter sind. Diese müssen bei Überschreitung des Grenzwertes bis Ende 2014 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.
Bis 2024 folgen stufenweise die Maßnahmen für alle Geräte. die bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft wurden.
Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Typenschild nicht mehr vorhanden oder unvollständig, kann der Verbraucher beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen.
Heute erhältliche Geräte erfüllen in der Regel die geplanten Grenzwerte. Ihnen droht weder Stilllegung noch Filterzwang oder Austausch.
Der Schadstoff-Ausstoß ist nicht vom Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat.
Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch auf den Energieverbrauch. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelofen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind.
Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen Feuerstätten - Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung unterzogen, die auch den Schadstoffausstoß dokumentiert.
Weitere Fragen beantwortet ihr Schornsteinfeger gerne.

Schornsteinfeger - mit Sicherheit die beste Lösung

Es gibt kein technisches System, das nicht irgendwie mit Menschen zu tun hat. Hier ist auch immer die Möglichkeit des menschlichen Fehlverhaltens gegeben. Ein Teil der Sicherheitskultur ist es, dass Menschen korrigierend eingreifen können. Hier übernimmt das Schornsteinfegerhandwerk im Bereich der Feuerstätten, Schornsteine und der gewerblichen Dunstabzugsanlagen eine wichtige Rolle



Fakten und Zahlen in Kürze



Das Schornsteinfegerhandwerk betreut in Niedersachsen über 2 Millionen Gebäude. Im Rahmen der durch Landesverordnung vorgeschriebenen Abgaswegüberprüfung (Sicherheitsüberprüfung) wurde bei ca. 40.000 Gasfeuerstätten ein zu hoher CO-Gehalt von über 1.000 ppm festgestellt.

Bei weiteren 72.000 Feuerstätten lag der CO-Gehalt über 500 ppm, d.h. über 110.000 Anlagen mussten dann durch das Fachhandwerk (Sanitär, Heizung, Klima) instand gesetzt bzw. gewartet werden.

Tod durch Kohlenmonoxid

Die drastische Reduzierung der durch Feuerstätten verursachten tödlichen Unfälle und Erkrankungen ist auf das Instrument "Schornsteinfegerhandwerk" zurückzuführen.Die drastische Reduzuierung der durch Feuerstätten verursachten tödlichen Unfälle und Erkrankungen ist auf das Instrument "Schornsteinfegerhandwerk" zurückzuführen:



Wer sonst sorgt dafür, das in Niedersachsen:



jährlich ca. 41.000 Anlagen, die bereits eine gefährliche CO-Konzentration aufweisen, kurzfristig gewartet werden und



jährlich für ca. 74.000 Anlagen eine Wartungsempfehlung ausgesprochen wird.



Es kann nur davor gewarnt werden mit einer sachlich nicht gerechtfertigten Deregulierungswut leichtfertig die Gesundheit und das Leben von Menschen aufs Spiel zu setzen.

Schornsteinfegerhandwerk schafft Arbeitsplätze

Die "Programmgruppe Systemforschung und technologische Entwicklung" des Forschungszentrums Jülich unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. M. Kleemann untersuchte kürzlich die Bedeutung umweltrelevanter Tätigkeiten für die Erhaltung und Entwicklung von Arbeitsplätzen. Dabei wurde deutlich, dass von den Aktivitäten des Schornsteinfegerhandwerks erhebliche Beschäftigungsimpulse ausgehen. Die "Programmgruppe Systemforschung und technologische Entwicklung" des Forschungszentrums Jülich unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. M. Kleemann untersuchte kürzlich die Bedeutung umweltrelevanter Tätigkeiten für die Erhaltung und Entwicklung von Arbeitsplätzen. Dabei wurde deutlich, dass von den Aktivitäten des Schornsteinfegerhandwerks erhebliche Beschäftigungsimpulse ausgehen. Infolge der Mängelbeseitigung an Feuerstätten und Abgasanlagen sowie der Energiesparberatung ergibt sich in der Summe ein angestoßener Beschäftigungseffekt für 47.500 Arbeitsplätze.



Das sind wesentlich mehr, als das Handwerk selbst beschäftigt. In Deutschland gibt es 8.072 Schornsteinfegerbetriebe. Rund 25.000 Mitarbeiter betreuen gemeinsam mit 1.294 Lehrlingen über 14 Millionen Gebäude. Dabei ziehen die durchgeführten Energieberatungen nach Angaben der Wissenschaftler ein gemitteltes Investitionsvolumen von 132 Millionen Euro nach sich.



Neben den Impulsen für den Arbeitsmarkt ergeben sich auch positive Folgen für die Umwelt: Zusammengefasst haben alle Aktivitäten des Schornsteinfeger dazu beigetragen, dass alllein im Jahr 2002 ca. 389.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2), 317 Tonnen Stickoxide und 310 Tonnen Schwefeldioxid weniger in die Atmosphäre gelangten.



Die Studie kann kostenlos beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) Tel.: 02241/3407-0 oder per Fax: 02241/3407-10 angefordert werden.

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